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   OLG Zweibrücken, 19.08.1992 - 5 UF 191/91   

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https://dejure.org/1992,4069
OLG Zweibrücken, 19.08.1992 - 5 UF 191/91 (https://dejure.org/1992,4069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.08.1992 - 5 UF 191/91 (https://dejure.org/1992,4069)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. August 1992 - 5 UF 191/91 (https://dejure.org/1992,4069)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundstücksbestandteile; Einbauküche ; Badezimmer; Hausrat; Richterliche Regelung; Familiengericht; Hausratsteilung; Verfahrensverstoß; Ermittlungspflicht; Refomation in peius; Aufklärungspflicht; Einigung im Ganzen; Beschwerdegericht; Rückverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 12; HausratsVO § 1, § 8, § 13; ZPO § 539

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 649
  • FamRZ 1993, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 9 UF 39/99

    Hausratsverteilung bei Getrenntleben - Umfang und Gültigkeit gerichtlicher

    Bei der endgültigen Verteilung des Hausrats gem. §§ 8, 9 HausratsVO ist das Gericht von Amtswegen verpflichtet, den zur Verteilung anstehenden gesamten Hausrat festzustellen und sodann die für das Hausratsverfahren bedeutsamen Eigentumsverhältnisse zu klären (OLG Bamberg, FamRZ 1996, 1293 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12).

    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, dass sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258 ; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, aaO., § 8 HausratsVO , Rdn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. 0;, § 13 HausratsVO , Rdn. 23), insbesondere bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).

    Dies gilt auch dann, wenn z. B. einem Ehegatten aufgegeben würde - ähnlich liegt es hier -, keinen Hausrat aus der Wohnung zu entfernen (vgl. auch OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84 sowie Staudinger-Weinrich, aaO.).

    Aufgrund der dargestellten wesentlichen Verfahrensverstöße war die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht des 1. Rechtszuges zurückzuverweisen, wozu insbesondere die festgestellten Verstöße gegen die Aufklärungspflicht (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84; Staudinger-Weinrich, aaO., § 13 HausratsVO , Rdn. 16) und das Fehlen einer Begründung der Entscheidung (OLG Celle, MDR 1986, 154; Zöller-Gummer, aaO., § 568, Rdn. 19) den Senat berechtigen.

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Zu einer solchen eigenen Sachentscheidung ist es auch dann berechtigt, wenn im Einzelfall im Hinblick auf einen Verfahrensfehler ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht (dazu: BayObLG NJW-RR 2002, 679, 680 und 1086; OLG Zweibrücken NJW-RR 1993, 649; KG OLGZ 1982, 394, 398; Bassenge/Roth, FGG, 11. Aufl. § 25 Rn. 11; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 25 Rdn. 8; Keidel/Kuntze/Winkler/Sternal, FGG, 15. Aufl., § 25 Rdn. 21; von Schuckmann/Sonnenfeld/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 25 Rdn. 23) gegeben sein sollten (BayObLG WE 1995, 32).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2002 - 9 WF 118/02

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Nachweises der Bedürftigkeit und wegen

    Zugewiesene Gegenstände müssen so bestimmt bezeichnet sein, daß sie für den Gerichtsvollzieher ohne weiteres individualisierbar sind (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1102, 1103; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 672 = NJWE-FER 1998, 258; FamRZ 1993, 82, 84; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 8 HausratsVO, Rn. 12; Staudinger-Weinrich, a. a. O., § 13 HausratsVO, Rn. 23), insbesondere um bei einem Streit gegen weitere im Haushalt befindliche Gegenstände derselben Gattung unverwechselbar abgegrenzt werden können (OLG Zweibrücken, FamRZ 1993, 82, 84).
  • OLG Zweibrücken, 01.03.2002 - 3 W 38/02

    Handelsregisterverfahren: Amtslöschung einer vorzeitigen Löschung einer GmbH als

    Zudem ist eine Zurückverweisung durch das Erstbeschwerdegericht bei schwerwiegenden Mängeln des Verfahrens, wie sie hier gegeben sind, ohnehin angezeigt (OLG Zweibrücken NJW-RR 1993, 649; Keidel/Kahl aaO § 25 Rdnr. 7 m.w.N.).
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